Seit den letzten Bundestagswahlen wird das Thema der
Cannabislegalisierung intensiv diskutiert. Bereits im Wahlkampf kündigten die
Parteien der Ampel-Regierung an, eine vollständige Legalisierung von Cannabis
in Betracht zu ziehen, sollte sie die Wahlen gewinnen.
Diese komplette Legalisierung und Liberalisierung des
Marktes werden uns die Parteien erst einmal schuldig bleiben. Die derzeitige
Gesetzgebung, die im Einklang mit europäischem Recht steht, erlaubt vorerst
keine kommerzielle Erschließung des Cannabismarktes. Stattdessen werden Vereine
und Genossenschaften gegründet, die ihre Mitglieder mit Cannabisprodukten für
den Eigenbedarf versorgen können. Details zur aktuellen Gesetzesvorlage werden unten
weiter erläutert. Eine deutliche Verbesserung für die Konsumenten wird sich
trotzdem einstellen.
Am 16.08.2023 gab die aktuelle Bundesregierung bekannt, dass
das Bundeskabinett für die Legalisierung von Cannabis gestimmt hat. Mit etwas
Glück könnten der Konsum und Erwerb von Cannabis bereits ab dem 01.01.2024
legal sein.
Interessant ist, dass dieser Beschluss des Bundeskabinetts
definitiv den Weg zur Legalisierung ebnet. Die genaue Ausgestaltung des
Gesetzes wird nun im Parlament diskutiert. Die Bundesländer und ihre
Abgeordneten haben jedoch keinen Einfluss mehr auf die Details.
Darüber hinaus wird bis Ende dieses Jahres eine weitere
Gesetzesinitiative erwartet, die der echten Legalisierung näherkommt. Diese
Initiative sieht die Vergabe von Lizenzen für Cannabis-Fachgeschäfte in
ausgewählten Modellregionen vor. Diese Geschäfte sollen dann in der Lage sein,
Cannabis an volljährige Personen zu verkaufen.
Die Schlüsselinformationen im Überblick zur Cannabislegalisierung ab dem 01.01.2024:
- Bezug über Cannabis Clubs:
Ab dem 01.01.2024 wird der Bezug von Cannabis über Cannabis Clubs organisiert. - Maximal 500 Mitglieder pro Verein:
Jeder Verein kann maximal 500 Mitglieder aufnehmen, wobei alle Mitglieder aktiv am Anbau beteiligt sein müssen. - Straffreiheit ab 18 Jahren:
Personen ab 18 Jahren dürfen Cannabis straffrei besitzen und konsumieren, bis zu einer Menge von 25 Gramm. - Obergrenze für monatlichen Erwerb:
Der monatliche Erwerb von Cannabis über Vereine ist auf 50 Gramm begrenzt, wobei pro Tag nicht mehr als 25 Gramm erworben werden dürfen. - Junge Erwachsene (18-21 Jahre):
Junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren dürfen monatlich maximal 30 Gramm Cannabis mit einer THC-Grenze von 10% erhalten. - Abgabe basierend auf Beitragsstufen:
Die Abgabe von Cannabis erfolgt über Beitragsstufen (z.B., 50€/Monat = 10 Gramm, 100€/Monat = 20 Gramm, etc.). - Erlaubter Eigenanbau:
Der Eigenanbau von bis zu 3 Pflanzen gleichzeitig ist erlaubt, wobei die Gesamtobergrenze von 25 Gramm beachtet werden muss. - Sicherheitszonen:
Der Cannabiskonsum ist in einer Sicherheitszone von 200 Metern um den Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, Schulen, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Kinderspielplätzen sowie öffentlichen Sportstätten untersagt. - Zeitliche Beschränkung in Fußgängerzonen:
Der Konsum in Fußgängerzonen ist zwischen 7:00 und 20:00 Uhr untersagt. - Begrenzte Mitgliedschaft:
Jeder Einzelne darf nur Mitglied in einem Verein sein. - Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz:
Cannabis wird aus dem Betäubungsmittelgesetz genommen, was zu geringeren Strafen bei Fehlverhalten führt. - Engagierte Jugendschutz- und Präventionspläne:
Die Bundesregierung setzt auf engagierte Jugendschutz- und Präventionspläne, um die Bevölkerung über die Wirkungen von Cannabis aufzuklären. - Sponsoring und Werbeverbot:
Sponsoring und Werbung für die Vereine sind untersagt. - Beschäftigung in Cannabis Clubs:
Cannabis Clubs dürfen keine Vollzeitkräfte beschäftigen; die Arbeitsleistung erfolgt über Mitglieder und Mini-Jobber.
Kritik am Gesetzesentwurf
- Komplexität des Gesetzes:
Die hohe Detailfülle des Gesetzesentwurfs führt dazu, dass der justizielle Aufwand nicht effektiv reduziert wird. - Polizeilicher Mehraufwand:
Die Polizeigewerkschaft befürchtet einen zusätzlichen Aufwand bei der Durchsetzung und Kontrolle des Gesetzes aufgrund der hohen bürokratischen Anforderungen. - Risiko für Jugendliche:
Jugendschutzverbände befürchten, dass die Legalisierung ein erhöhtes Risiko für Kinder und Jugendliche darstellt, frühzeitig mit Drogen in Kontakt zu kommen. - Enge Sicherheitszonen:
Die Abstandsregeln für Sicherheitszonen werden als zu restriktiv angesehen. Dadurch könnten Cannabisvereine in Innenstadtbereichen kaum betrieben werden. - Beschränkung des Eigenanbaus:
Die Begrenzung des Ertrags von 25 Gramm bei drei Pflanzen aus dem Eigenanbau wird kritisiert. - Bürokratischer Aufwand und Zugangsbeschränkungen:
Es wird bezweifelt, ob die neue Gesetzgebung trotz des hohen bürokratischen Aufwands den Schwarzmarkt effektiv zurückdrängen kann. Der Zugang wird als immer noch zu kompliziert und restriktiv gestaltet. - Gründung von Vereinen:
Die Schwierigkeiten bei der Finanzierung, der hohe bürokratische Aufwand und das Risiko eines Regierungswechsels könnten die Gründung ausreichend vieler Vereine behindern, um den Bedarf der Konsumenten zu decken. Eine zu restriktive Regulierung könnte den Erfolg der Schwarzmarkt-Bekämpfung gefährden. - Beschäftigung in Vereinen:
Die Anforderung, dass Vereine keine Vollzeitkräfte beschäftigen dürfen und stattdessen auf aktive Mitglieder angewiesen sind, wird als schwer umsetzbar erachtet. Themen wie Arbeitssicherheit, Produktsicherheit, Planungssicherheit und Hygiene werden unzureichend berücksichtigt. - Beitragsregelungen führen zu Mehrkonsum:
Die Beitragsregelungen könnten dazu führen, dass Konsumenten bereits im Voraus für die Gesamtmenge zahlen, was möglicherweise zu einem Mehrkonsum führt. - Beschränkte Produktformen:
Die Abgabe ist auf rauchbare Produkte beschränkt, was Menschen mit körperlichen Einschränkungen vom Konsum ausschließt. - Obergrenze für den Erwerb:
Die festgelegte Obergrenze von 50 Gramm pro Monat könnte dazu führen, dass ein Teil der Konsumenten weiterhin Produkte aus dem Schwarz- oder Graumarkt bezieht.