Seit dem 20.04. läuft die Abgabe an die Mitglieder des Cannabis Club Hannover Anbauverein e.V.
Die Anzahl der restlichen Plätze ist gesetzlich streng begrenzt (§ 16 Abs. 2 KCanG).
Seit dem 20.04. läuft die Abgabe an die Mitglieder des Cannabis Club Hannover Anbauverein e.V.
Die Anzahl der restlichen Plätze ist gesetzlich streng begrenzt (§ 16 Abs. 2 KCanG).
Der Cannabis Club Hannover e.V. will der Dachverein mehrerer eigenständiger Anbaugemeinschaften werden. Unser Ziel ist es, den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis für die eigenen Mitglieder organisiert, transparent und im gesetzlichen Rahmen zu ermöglichen.
Der operative Anbau sowie die kontrollierte Abgabe an Mitglieder erfolgen über rechtlich selbstständige Anbauvereine. So entsteht eine klare Trennung zwischen übergeordneter Organisation und praktischer Umsetzung.

Cannabis Club Hannover e.V.
Dachverein
Organisation · Verwaltung · Gemeinschaft
(Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einem Anbauverein)
Monatlicher Beitrag 10€
Cannabis Club Hannover
Anbauverein e.V.
Offizielle Abgabe läuft seit dem 20.04.2026
Cannabis Anbau &
Kontrollierte Abgabe an Mitglieder
Monatlicher Beitrag je nach Abnahme
Rechtlich selbstständig
Cannabis Club Hannover
Anbauverein 2 e.V.
Cannabis Anbau &
Kontrollierte Abgabe an Mitglieder
Monatlicher Beitrag je nach Abnahme
In Aufbau
Rechtlich selbstständig
Cannabis Club Hannover
Anbauverein 3 e.V.
Cannabis Anbau &
Kontrollierte Abgabe an Mitglieder
Monatlicher Beitrag je nach Abnahme
In Planung
Rechtlich selbstständig

Der Cannabis Club Hannover e.V. richtet sich an erwachsene Interessierte ab 21 Jahren, die sich über Mitgliedschaft, Konzept und Ablauf informieren und Teil unserer Vereinsstruktur werden möchten.
Die praktische Umsetzung von Anbau und Abgabe erfolgt über den Cannabis Club Hannover Anbauverein e.V. Dieser richtet sich an erwachsene Mitglieder ab 21 Jahren mit regelmäßigem Cannabis Bedarf, die Wert auf eine verlässliche, legale und gemeinschaftlich organisierte Versorgung legen.
Der Anbau im Cannabis Club Hannover Anbauverein e.V. ist nicht auf die bloße Maximierung des THC-Gehalts ausgerichtet. Im Fokus stehen ausgewogene Wirkstoffprofile, stabile Genetiken und eine verantwortungsvolle Anbauplanung.
Für die verlässliche Versorgung der Mitglieder kultivieren wir unterschiedliche genetische Profile nach einem klar strukturierten Rotationsprinzip. Die Auswahl und Weiterentwicklung der Sorten orientieren sich an Anbauerfahrung, Qualitätskriterien und Rückmeldungen aus dem Mitgliederkreis.


Der Cannabis Club Hannover e.V. bildet den organisatorischen Rahmen der Vereinsstruktur. Mitgliedschaft und Beteiligung erfolgen innerhalb klar definierter Abläufe und Zuständigkeiten.
Der operative Anbau erfolgt im Cannabis Club Hannover Anbauverein e.V. durch feste, geschulte Anbauteams. So werden Planung, Durchführung und Qualitätssicherung in klaren Verantwortlichkeiten gebündelt.
Die Aufnahme neuer Mitglieder in den Cannabis Club Hannover e.V. (Dachverein) und den Cannabis Club Hannover Anbauverein e.V. erfolgt gemäß den Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes (KCanG).
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Anbauverein, welcher für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe von Cannabis an seine Mitglieder zuständig ist, ist die Mitgliedschaft im Dachverein.
Die Aufnahme setzt einen formellen Beschluss des Vorstands voraus. Nachfolgend finden Sie die notwendigen Informationen zum Aufnahmeverfahren sowie den Mitgliedsantrag.

Du stellst einen Antrag auf Mitgliedschaft und übermittelst die für die Prüfung erforderlichen Angaben. Diese benötigen wir, um deine Aufnahme rechtssicher und gesetzeskonform zu prüfen.
Dein Antrag wird vom Vorstand geprüft. Währenddessen befindet sich dein Antrag im Status „in Bearbeitung“. Nach der Entscheidung des Vorstands informieren wir dich per E-Mail.
Nach positivem Aufnahmebeschluss beginnt deine Mitgliedschaft im Dachverein.
Der Beginn der Mitgliedschaft im Anbauverein erfolgt gesondert und wird bestätigt, sobald die Abgabe von Cannabis erstmals möglich ist.
Die Abgabe von Cannabis erfolgt ausschließlich an aktive Mitglieder des jeweiligen Anbauvereins, persönlich, zu festgelegten Zeiten und gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Beiträge für den Anbauverein fallen erst ab dem Monat der ersten Abgabe an.
Organisation, Verwaltung und gemeinschaftlicher Rahmen des Vereins. Die Mitgliedschaft im Dachverein ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einem Anbauverein.
Monatliche Abgabemenge: 25 g Cannabis, die Abholung erfolgt einmal pro Monat in einer zusammenhängenden Abholung.
Monatliche Abgabemenge: 50 g Cannabis, aufgeteilt in zwei Abholungen à jeweils 25 g.
210 Euro oder 410 Euro pro Monat
Bitte beachtet die gesetzliche Mindestlaufzeit von 3 Monaten (§ 16 Abs. 5 S. 1 KCanG).
Der monatliche Gesamtbeitrag ergibt sich aus dem Beitrag für den Dachverein (10 €) sowie dem Beitrag für den Anbauverein gemäß gewählter Abgabestufe. Insgesamt also 210€ oder 410€ monatlich.
Hinweis: Die Beiträge des Anbauvereins unterliegen der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Ein erheblicher Teil des Mitgliedsbeitrags entfällt somit auf Steuerabgaben.








Die Mitgliedsbeiträge im Cannabis Club Hannover sind keine Kaufpreise, sondern dienen ausschließlich der Deckung der gemeinschaftlichen Kosten für Anbau, Organisation und einen gesetzeskonformen Betrieb.
Als Cannabis Social Club arbeiten wir nicht gewinnorientiert. Alle Beiträge fließen unmittelbar in den Betrieb und die Weiterentwicklung des gemeinschaftlichen Anbaus.
Hinweis: Die Beiträge des Anbauvereins unterliegen der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Ein entsprechender Anteil der Beiträge entfällt daher auf Steuerabgaben.
Der monatliche Gesamtbeitrag setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
Dachverein
Der Beitrag für den Dachverein deckt Organisation, Verwaltung, Mitgliederkommunikation sowie den rechtlichen und gemeinschaftlichen Rahmen des Vereins.
Anbauverein
Der Beitrag für den jeweiligen Anbauverein finanziert den gemeinschaftlichen Anbau und umfasst insbesondere Infrastruktur, Genehmigungen, Dokumentation, Qualitätssicherung, Sicherheit, Lagerung und die gesetzeskonforme Abgabe.
Der Beitrag für den Anbauverein wird erst ab dem Monat erhoben, in dem die Abgabe von Cannabis erstmals erfolgt.
Die Antragstellung zur Mitgliedschaft erfolgt ausschließlich digital über ein Formular (Microsoft Forms). Der Schutz deiner Daten hat für uns höchste Priorität. Alle im Rahmen der Antragstellung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union verarbeitet und gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt.
Die Nutzung von Microsoft Forms dient ausschließlich der sicheren, strukturierten Antragserfassung.
Ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) liegt vor.
Weitere Details findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Deine Angaben werden nur zur Prüfung und Verwaltung deiner Mitgliedschaft verwendet
Es erfolgt keine Weitergabe von Mitglieds- oder Konsumdaten an staatliche Stellen
Eine Übermittlung an Behörden erfolgt nur, soweit gesetzlich zwingend erforderlich – und dann ausschließlich in anonymisierter Form
Es findet keine automatische Meldung, kein Abgleich und keine laufende Übermittlung von Konsum- oder Abgabedaten statt
Transparenz und Datenschutz sind für uns keine Formalität, sondern Voraussetzung für Vertrauen.



Ein Cannabis Social Club, auch als Anbauvereinigung bezeichnet, ist eine eingetragene Vereinigung, die den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Anbau von Cannabis zum Eigenkonsum ihrer Mitglieder organisiert.
Anbau und Abgabe von Cannabis erfolgen ausschließlich innerhalb des Vereins und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) sowie der Regelungen zum Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz.
Der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis durch Anbauvereinigungen ist seit dem 1. Juli 2024 grundsätzlich zulässig. Voraussetzung hierfür ist eine behördliche Genehmigung.
Der Cannabis Club Hannover verfügt über eine entsprechende Anbaugenehmigung. Der Anbau hat bereits begonnen. Die Abgabe von Cannabis an Mitglieder startet nach Abschluss der letzten organisatorischen Vorbereitungen und ist für die kommenden Wochen vorgesehen.
Nein, der Konsum von Cannabis innerhalb des Clubs oder in einem Umkreis von 200 Metern um den Eingangsbereich ist laut dem Cannabisgesetz nicht erlaubt. Dies dient dazu, keine geselligen Orte mit erhöhten Konsumanreizen zu schaffen und nicht zu einem steigenden Konsum von Cannabis beizutragen.
Die Ausgabestelle ist eröffnet und die regelmäßige Abgabe hat offiziell begonnen. Wichtig zu wissen: Die Abgabe erfolgt aus rechtlichen Gründen ausnahmslos nur an offiziell aufgenommene Mitglieder.
Die Abgabe im Anbauverein ist offiziell gestartet. Ab sofort nehmen wir wieder Mitgliedsanträge entgegen. Da die Plätze im Club gesetzlich streng limitiert sind, vergeben wir diese nach Eingang der Anträge. Sicher dir deinen Platz also am besten direkt, solange wir noch freie Kapazitäten haben.
Die Mitgliedsbeiträge werden bargeldlos erhoben.
Die Beiträge für den Anbauverein werden erst ab dem Monat fällig, in dem die Abgabe von Cannabis erstmals erfolgt.
Die konkrete Zahlungsabwicklung erfolgt im Rahmen des Mitgliedschaftsprozesses.
Der Cannabis Club Hannover finanziert sich über monatliche Mitgliedsbeiträge. Diese setzen sich aus dem Beitrag für den Dachverein sowie bei Teilnahme am gemeinschaftlichen Anbau, aus dem Beitrag für den jeweiligen Anbauverein zusammen.
Die Beiträge decken insbesondere die Kosten für Organisation, Verwaltung, Anbau, Qualitätssicherung, gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation sowie die kontrollierte Abgabe von Cannabis. Eine gewinnorientierte Tätigkeit findet nicht statt.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der gewählten Abgabestufe und den tatsächlichen Betriebskosten. Ziel ist eine transparente, kostendeckende Finanzierung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes (KCanG).
Die jeweils aktuellen Beiträge und Abgabestufen sind auf der Website unter „Beiträge“ einsehbar.
Feste Abgabestufen ermöglichen eine verlässliche Planung des gemeinschaftlichen Anbaus, der Sortenauswahl sowie der Organisation der Abgabe.
Insbesondere zu Beginn des Betriebs tragen klar definierte Abgabemengen dazu bei, eine stabile Versorgung aller Mitglieder sicherzustellen und betriebliche Abläufe effizient umzusetzen.
Die Wahl der Abgabestufe erfolgt eigenverantwortlich durch das Mitglied und orientiert sich ausschließlich am persönlichen Bedarf.
Die maximale Mitgliederzahl ist gesetzlich auf 500 Personen pro Anbauvereinigung begrenzt.
Diese Begrenzung stellt einen nachhaltigen, kontrollierten und gesetzeskonformen Betrieb sicher.
Ein Wechsel der Abgabestufe ist derzeit nicht vorgesehen.
Um eine verlässliche Planung des gemeinschaftlichen Anbaus zu gewährleisten, wird die gewählte Abgabestufe für die Dauer der Mitgliedschaft festgelegt.
Eine spätere Anpassung kann perspektivisch möglich sein, setzt jedoch verfügbare Kapazitäten und entsprechende vereinsinterne Regelungen voraus. Ein kurzfristiger oder monatlicher Wechsel ist ausgeschlossen.
Der Dachverein übernimmt Organisation, Verwaltung und den gemeinschaftlichen Rahmen.
Die Anbauvereine sind rechtlich selbstständig und ausschließlich für den gemeinschaftlichen Anbau sowie die kontrollierte Abgabe von Cannabis zuständig.
Eine Mitgliedschaft im Dachverein ist Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in einem Anbauverein.
Ja. Die Mitgliedschaft im Dachverein sowie im Anbauverein unterliegt jeweils einer Mindestlaufzeit von drei Monaten.
